Allgemeines – Rechtsverhältnisse

Die Anwendung von Verschlüsselungsalgorithmen ist nicht, wie man denkt, Privatsache. Nein, in einigen Ländern unterliegt sie strengen Vorschriften:Manche Verschlüsselungsverfahren sind patentrechtlich geschützt, auch gibt es Export- und Import-Beschränkungen für Implementierungen diverser Verschlüsselungsalgorithmen.Beispiele:Die USA verbieten den Export von Implementierungen "starker" Verschlüsselungen. Es dürfen nur Implementierungen von Verschlüsselungsalgorithmen mit bis zu 56-Bit-Verschlüsselung exportiert werden, da alle Algorithmen mit stärkerer Verschlüsselung (über 56 Bit) als schwere Waffen angesehen werden. Man könnte ja mal eine Nachricht am Geheimdienst vorbeischleusen.In Frankreich muss man sich das Einverständnis des Staates einholen, wenn man Verschlüsselungen anwenden möchte.