27.07.2007

AGB

WICHTIGER HINWEIS: Der Gewerbebetrieb wurde zum 31.12.2010 eingestellt. Näheres hierzu lesen Sie bitte hier >>

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DataProcessWare – Simon Schmitt – Bahnhofstrasse 61 A – 69151 Neckargemünd
Telefon 06223 – 9699900 – Telefax 06223 – 863790

1) Allgemeine Bestimmungen
Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung der Firma DataProcessWare, Simon Schmitt Neckargemünd, im folgenden DataProcessWare genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für die Fa. DataProcessWare unverbindlich, auch wenn die Fa. DataProcessWare diesen Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2) Angebote, Bestellungen
Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

3) Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export
Die Fa. DataProcessWare behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Schaltplänen, Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung der Fa. DataProcessWare dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an die Fa. DataProcessWare zurückzugeben. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlichen Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Fa. DataProcessWare. Insbesondere sind die jeweils gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.

4) Lieferungen und Lieferfristen
Alle von der Fa. DataProcessWare angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz der Fa. DataProcessWare verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen einen Rücktritt vom Vertrag.

5) Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager der Fa. DataProcessWare. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich die Fa. DataProcessWare vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw. Empfänger gewünschten Versendungsformen, -arten und Versicherungswerte sind der Fa. DataProcessWare im Voraus spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Empfängers bzw. Auftraggebers.

6) Preise, Zahlung und Fälligkeit
Die jeweiligen Preise verstehen sich – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ab Sitz bzw. Lager der Fa. DataProcessWare. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet die Fa. DataProcessWare Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat . Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig soweit diese Gegenansprüche nicht unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

7) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt Eigentum der Fa. DataProcessWare. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann die Fa. DataProcessWare jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt der Fa. DataProcessWare hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an die Fa. DataProcessWare ab. Eine etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an Dritte hat der Empfänger unverzüglich der Fa. DataProcessWare anzuzeigen.

8.) Garantie, Haftung
Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich sechs Monate, ab 2002 im gesetzlichen Rahmen 2 Jahre. Bei Kaufleuten gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte der Fa. DataProcessWare schriftlich anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Unterläßt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder Mängelrüge, so ist die Fa. DataProcessWare bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall der Fa. DataProcessWare zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen der Fa. DataProcessWare an sie zur Überprüfung bzw. Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw. Auftraggebers zurück zuliefern. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Austausch oder Reparatur der Ware oder Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist der Fa. DataProcessWare eine angemessene Frist zu setzen. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Verbrauchsmaterialien und sogenannte Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der gelieferten Produkte entstehen, haftet die Fa. DataProcessWare nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Es bleibt dem Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern.

9) Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

10) Warenrücksendungen/Fernabsatzgesetz
Entsprechend dem Fernabsatzgesetz räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers bzw. die Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
    Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendung der Waren im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung.
    Bei Bestellungen bis 40 Euro kann es dem Käufer zugemutet werden, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.11) Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fa. DataProcessWare. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Fa. DataProcessWare soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Empfänger oder seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.