Rektor vs. Student: Rektor verliert Prozeß

Original von http://members.lycos.nl/student27> Kurzer Report über den Prozeß vom 12.11.2003 (13.11.2003 08:00 Uhr) <Gestern lief im Augsburger Strafgerichtsgebäude einer der skurrilsten Prozesse der letzten Jahre: Der Rektor der Uni Augsburg, Wilfried Bottke, hatte gegen mich, einen hochschulpolitisch aktiven Studenten, der seine willkürliche Amtsführung kritisiert hatte, einen Strafprozeß anstrengen lassen wegen Hausfriedensbruchs. Es war ein konstruierter Straftatbestand auf Basis eines vom Rektor eigens rückdatiert rückwirkend in Kraft gesetzten Hausverbotsbescheids: zur Last gelegt wurde mir der Aufenthalt auf dem Campus am 11.12.2002, wobei unterstellt wurde, daß ich zuvor Kenntnis von dem Hausverbot gehabt hätte.Nach fast 1 Jahr fand nun also am 12.11.2003 um 14:00 Uhr im Gögginger Strafjustizgebäude der Prozeß statt.Es war für die Beobachter sicher Einiges geboten, die Auseinandersetzung hatte z.T. komische Züge. Ich habe meine Verteidigung (ohne Rechtsanwalt) sehr hart geführt. Das lag an dem rechtsextremen Theater, das die Hausverwaltung mit ausdrücklicher Billigung der Haunstetter Polizei an jenem 11.12.2002 auf dem Campus veranstaltet hatte: Zuerst wurde ich ohne Vorwarnung zusammen mit 4 anderen KommilitonInnen von einem Uni-Mitarbeiter im Computerraum des Institus für Physik eingeschlossen, und als ich schließlich vor zwei aggressiven Uni-Mitarbeitern entweichen konnte, kam es zu einer wilden Verfolgungsjagd auf dem Campus. Sowas erlebt man normalerweise nur in Ostdeutschland, wenn Skinheads Ausländer jagen.Um diesen Part sollte es in dem Verfahren nach dem Willen des Richters Herr Holler korrekter Weise zwar nicht gehen, aber es prägte eben doch den Prozeß indirekt. Den Vogel in der Hinsicht schoß ein Polizist der Polizeiinspektion Augsburg 7 (Haunstetten/Olympiastraße) ab: Für ihn war das willkürliche Einsperren von BürgerInnen durch Hausmeister einer Behörde offenbar etwas ganz Normales; mein Ausweichen wertete er als Flucht vor der Polizei. Genüßlich aufgeblasen-berufstechnisch meinte er: Man habe aber an jenem Tag auf eine "Fahndung" nach mir als "flüchtigen Verdächtigen" verzichtet…. ;-)Fakt ist jedoch, daß das am 11.12.2002 Vorgefallene durch keinerlei polizeiliche Dienstvorschriften gedeckt war: Hausmeister einer Behörde dürfen von Polizisten (zumal in deren Abwesenheit) nicht zur Wahrnehmung von Polizeifunktionen ermächtigt werden.Im Prozeß hatte aber nur die Frage eine Rolle zu spielen, ob ich dem dubiosen Hausverbot des Rektors wissentlich zuwidergehandelt hatte. Ich konnte glaubwürdig darlegen, und es von mir erst nach dem zur Verhandlung stehenden Vorfall im Briefkasten vorgefunden worden war. Die Postzustellungsurkunde sah daneben keine Notierung der Urzeit oder persönliche Übergabe des Schriftsatzes vor, die zu einer sofortigen Inkraftsetzung eines Hausverbots unerläßlich gewesen wären. Der Rektor hatte daneben bei Versendung des rückdatierten Hausverbots die eigene Rechtsabteilung der Universität übergangen, bei der ich noch am 10.12. nachgefragt hatte, ob ein Schreiben an mich unterwegs oder in Vorbereitung wäre, was verneint wurde. Aufgrund all dieser klaren Indizien lautete das Plädoyer des Staatsanwalts auf Freispruch, mit dem das Verfahren auch endete. Die Kosten des Verfahrens hat die Staatskasse zu tragen. – Schade, daß hochbezahlte Beamte wie der Rektor der Uni Augsburg leider nicht in Haftung genommen werden können für die Folgekosten ihrer Amtsführung.Die klare Beweislage suchten Zeugen durch falsche Angaben vor Gericht aufzuwiegen, was traurig ist und dem Prozeß nicht zuträglich war. Wer von den KommilitonInnen am 11.12.2002 mit mir im Computerraum eingeschlossen war, weiß, daß die Dinge anders abgelaufen sind als dargestellt. Insbesondere um diese Aussage-Punkte gab es manchen ziemlich heftigen Wortwechsel.Staatsanwalt und Richter waren echt absolut OK und freundlich.Dies Verfahren gegen mich ist also nun zu Ende. Aber in Ruhe gelassen werde ich deswegen nicht. Noch im Verfahren übergab jener Polizist, der als Zeuge aussagte, der Staatsanwaltschaft angebliches Belastungsmaterial gegen mich, mit eindrucksheischend kriminalistisch inszenierter Geste. Vielleicht stimmt es ja, daß Du in Bayern, sobald einmal als kritischer Student oder Bürgerrechtler aufgetreten, fortan auf der Abschußliste mancher ewig Gestriger stehst.Aus diesem Grund werde auch ich, obwohl ich eigentlich davon absehen wollte, meinerseits die Angelegenheit weiterverfolgen, und ab nächster Woche der Staatsanwaltschaft Beweismaterial u.a. gegen den Rektor der Universität vorlegen, gegen den wahrscheinlich Ermittlungen in Gang kommen.